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Keine neuen Typenbauten im Stadtgebiet

Aktualisiert: 6. März 2021

Verbrauchermärkte und Discounter müssen künftig mehrgeschossig planen – Wohnpotenzial soll ausgeschöpft werden


Man sieht sie landauf landab, die typischen Flachbauten der Verbrauchermärkte und Discounter. Der Junge Liste/Bürgerliste sind sie ein Dorn im Auge, weil man über diesen eingeschossigen Gebäuden Wohnraum schaffen könnte und auch sollte. Mit ihrem darauf zielenden Antrag vom 14. Dezember 2019 auf Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet befasste sich der Stadtplanungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung.

Grundsätzlich stieß dieser Vorstoß auf breite Zustimmung im Gremium. Doch der Teufel liegt manchmal im Detail. Denn am Bestand – immerhin gibt es im Stadtgebiet zehn solche Supermärkte – lässt sich nicht rütteln. Niemand kann die Besitzer zu einer Aufstockung zwingen, zumal diese aus statischen Gründen bei diesen Typenbauten gar nicht möglich sei, führte Stefan Lang, Leiter des Stadtbauamts, aus. Bei sieben von ihnen bestehe ohnehin wenig Spielraum, da für sie ein Bebauungsplan "Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe" festgesetzt worden sei.


Eine Umwandlung sei schon aus Immissionsschutzrechtlichen Gründen kaum durchführbar. "Die bestehende Nutzung würde in Konkurrenz zur Wohnnutzung treten", so Lang, der vor allem auf Probleme bei der Anlieferung verwies: "Da wären Konflikte vorprogrammiert." Aber in diese Richtung zielte die JL/BL ohnehin nicht, ihr ging es um Wohnpotenziale bei künftigen Projekten.

Nur drei Verbrauchermärkte, nämlich Netto, Norma und das Dänische Bettenlager, liegen laut Lang in Mischgebieten. Und nur dort könnte die von der Jungen Liste/Bürgerliste beantragte neue Richtlinie angewandt werden, falls ein Ersatzbau angedacht sei. Lang erläuterte die Auswirkungen am Beispiel Norma in der westliche Ringstraße. Sollte das bestehendende Gebäude hypothetisch einmal abgerissen und ein mehrgeschossiger Neubau mit Wohn- oder Büroräumen über dem Supermarkt errichtet werden, dann müsste auch zwingend eine Tiefgarage her. "Die Stellplätze für Kunden und Mieter würden sonst nicht ausreichen."

Anhand der Deutschlandstudie 2029 zu Wohnraumpotenzialen in urbanen Lagen der Technischen Universität Darmstadt erklärte Lang verschiedene Möglichkeiten. Allerdings lag hier der Fokus auf mögliche Wohnpotenziale in Ballungszentren und Metropolen wie München oder Berlin. Dort also, wo Baugrund rar ist und Wohnungen händeringend gesucht werden.

Schließlich verabschiedete das Gremium den von der Verwaltung präsentierten Grundsatzbeschluss, der dem Antrag der JL/BL folgte. Der Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat, der das letzte Wort hat, fiel einstimmig aus. Der Text im Wortlaut: "Bei Bauvorhaben zur Neuerrichtung oder eines Ersatzneubaus von Verbrauchermärkten oder Discountern im Geltungsbereich eines als Mischgebiet ausgewiesenen Bebauungsplans sowie auf noch nicht überplanten Flächen im Stadtgebiet sind eingeschossige Typenbauten nicht zulässig. Eine Zulässigkeit ist lediglich im Geschossbau möglich, wenn dieser neben der Ladengeschäftsnutzung im Erdgeschoss eine Wohn- oder Gewerbenutzung in dem bzw den Obergeschoss/en vorsieht. Eine Errichtung von Verbrauchermärkten oder Discountern im Geschossbau hat unter Berücksichtigung der Gestaltungsqualität und einem integrativen Konzept für das einzelne Vorhaben nach Maßgabe einer Bauleitplanung zu folgen. Der Grundsatzbeschluss gilt nicht für Gewerbe- Industrie- oder Sondergebiete."

Positiv beurteilte Bürgermeister Wolfgang Beißmann den Beschluss: "Wir können das Potenzial nutzen, wenn etwas Neues kommt." Zufrieden zeigte sich auch Anja Gaßner (JL/BL), dass die Idee ihrer Fraktion auf fruchtbaren Boden gefallen ist. "Ein vernünftiger Vorschlag, der nur bei Neubauten Sinn macht. Man kann aber auf dem Beschluss aufbauen. Alle Optionen sind offen", sagte Horst Lackner (Freie Wähler), Und als "grundsätzlich gut" bewertete Tobias Hanig (Grüne) diesen Schritt.


Quelle: Passauer Neue Presse (pnp.de)

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